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BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nicht hinreichend gewisser, sondern zukünftig bloß möglicher Entwicklung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 09.04.1981 - II/2 E 1203/80
- BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
Soweit die Beschwerde sinngemäß Mängel der Beweiswürdigung und Sachaufklärung des Verwaltungsgerichts rügt, ist sie unzulässig, weil derartige Verfahrensrügen in Wehrpflicht Sachen nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision geltend gemacht werden können (vgl. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG VIII B 7.68 - BVerwGE 29, 226 [227 f.]). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
Ebenfalls in rechtlicher Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 S. 65 [67 f.] m.w.N. und Nr. 133 S. 133 [137]) hat das Verwaltungsgericht eine noch nicht hinreichend gewisse, sondern in Zukunft lediglich mögliche Entwicklung - hier den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder den Tod des Vaters des Klägers - nicht als einen die Zurückstellung rechtfertigenden Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG angesehen. - BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
Ebenfalls in rechtlicher Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 S. 65 [67 f.] m.w.N. und Nr. 133 S. 133 [137]) hat das Verwaltungsgericht eine noch nicht hinreichend gewisse, sondern in Zukunft lediglich mögliche Entwicklung - hier den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder den Tod des Vaters des Klägers - nicht als einen die Zurückstellung rechtfertigenden Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG angesehen. - BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerspruch gegen die …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
Das angefochtene Urteil verneint in rechtlicher Hinsicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 [127] m.w.N.) übereinstimmend die derzeitige Unentbehrlichkeit des Klägers für das väterliche Ingenieurbüro.