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   BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81   

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BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81 (https://dejure.org/1981,6210)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1981 - 8 B 219.81 (https://dejure.org/1981,6210)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 8 B 219.81 (https://dejure.org/1981,6210)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nicht hinreichend gewisser, sondern zukünftig bloß möglicher Entwicklung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
    Soweit die Beschwerde sinngemäß Mängel der Beweiswürdigung und Sachaufklärung des Verwaltungsgerichts rügt, ist sie unzulässig, weil derartige Verfahrensrügen in Wehrpflicht Sachen nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision geltend gemacht werden können (vgl. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG VIII B 7.68 - BVerwGE 29, 226 [227 f.]).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
    Ebenfalls in rechtlicher Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 S. 65 [67 f.] m.w.N. und Nr. 133 S. 133 [137]) hat das Verwaltungsgericht eine noch nicht hinreichend gewisse, sondern in Zukunft lediglich mögliche Entwicklung - hier den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder den Tod des Vaters des Klägers - nicht als einen die Zurückstellung rechtfertigenden Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG angesehen.
  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
    Ebenfalls in rechtlicher Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 S. 65 [67 f.] m.w.N. und Nr. 133 S. 133 [137]) hat das Verwaltungsgericht eine noch nicht hinreichend gewisse, sondern in Zukunft lediglich mögliche Entwicklung - hier den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder den Tod des Vaters des Klägers - nicht als einen die Zurückstellung rechtfertigenden Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG angesehen.
  • BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerspruch gegen die

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
    Das angefochtene Urteil verneint in rechtlicher Hinsicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 [127] m.w.N.) übereinstimmend die derzeitige Unentbehrlichkeit des Klägers für das väterliche Ingenieurbüro.
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